Tätigkeitsbereiche
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind
Verwaltungsrecht
- Gewerberecht
- Öffentliches Baurecht
- Beamtenrecht
- Schulrecht
Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
Strafrecht
- Opferschutz
- Nebenklage
Dienstleistungen im Bereich Dolmetschen und Übersetzen
Wir bieten in bestimmten Fällen auch Übersetzungen in Sprachen Russisch, Armenisch und Englisch, sowie Dolmetscherdienstleistungen in diesen Sprachbereichen an.
Übersetzungen
Übersetzen heißt, Texte schriftlich von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache zu übertragen. Der Verfasser des Ausgangstextes hat eine bestimmte Mitteilungsabsicht, die den Adressaten in der Zielsprache so vermittelt werden muss, dass die Botschaft des Autors in der beabsichtigten Weise verstanden wird.
Die Übersetzungen können bei uns auch beglaubigt werden. Frau Rechtsänwältin Beknazaryan ist ermächtigt mit Zulassung beim LG Gießen seit 2001 Beglaubigung der Übersetzungen durchzuführen.
Dolmetschen
Dolmetschen ist die mündliche Übertragung eines gesprochenen oder schriftlich fixierten Textes.
Es werden angeboten:
- Konsekutivdolmetschen
- Simultandolmetschen
- Konferenzdolmetschen
- Flüsterdolmetschen
Einsatzgebiete:
Tisch- und Begrüßungsreden, bilaterale Verhandlungen, feierliche Anlässe (Festreden), Vorträge, Führungen, sowie mehrsprachige Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Verhandlungen, Shows, Galas usw.
Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass alle Aufträge aus diesem Bereich, insbesondere Übersetzungsaufträge mit Beglaubigung, von uns vorab auf Interessenkollision geprüft werden. Aufträge von bestehenden Mandanten können in meisten Fällen nicht entgegengenommen werden, um etwaige Kollisionen zu vermeiden.